Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines, Angebote
  1. Wir liefern und arbeiten ausschließlich nach unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  3. Angaben in Prospekten, Zeichnungen, Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften. Die in den Angeboten angegebenen Abmessungen und Gewichte sind Richtwerte.
  4. An den zum Angebot gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und dergleichen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
  1. Lieferung, Lieferzeit
  1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Die von uns angegebenen Leistungsfristen und Liefertermine beruhen einmal auf Schätzung des Arbeitsumfanges aufgrund der Mitteilung des Bestellers, zum anderen auf den Lieferfristen unserer Herstellerwerke und Lieferanten. Aus diesem Grunde sind alle von uns angegebenen Leistungsfristen und Liefertermine freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bestätigt worden sind.
  1. Preise Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer und Kosten für etwaige Verpackung und Frachten soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Unsere Rechnungen sind immer – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist – nach Erhalt ohne Abzug fällig. 
  3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
  4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
  5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
  1. Versand, Gefahrübergang
  1. Ist vereinbart, dass der Auftraggeber die Ware bei uns abholt, geht die Gefahr mit der Abholung auf ihn über.
  2. Ist vereinbart, dass wir die Ware frei Haus oder Baustelle liefern, geht die Gefahr spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel auf den Auftraggeber über. Das gilt auch bei Teillieferung. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Versicherungen werden nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers von uns abgeschlossen.
  4. Bei Lieferung frei Lager oder frei Baustelle versteht sich der vereinbarte Preis stets ohne Abladen.
  5. Bei Anlieferung ist das Transportfahrzeug sofort zu entladen. Wartezeiten gehen zu Lasten des Bestellers.
  6. Waren sind sofort bei Anlieferung auf etwaige Transportschäden hin zu überprüfen. Die Schäden sind unbedingt in den Begleitpapieren zu vermerken, da ansonsten kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
  7. Die Verpackung geht zu Lasten des Bestellers. Sie wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
  1. Gewährleistung
  1. Sobald die Ware beim Auftraggeber eingegangen ist, hat dieser sie auf Mängel betreffend Beschaffenheit, Vollständigkeit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt unsere Ware als genehmigt.
  2. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich und unter Beifügung von Belegen geltend gemacht werden.
  3. Wir leisten Gewähr in allen Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie in allen sonstigen Fällen, in denen unsere Haftung aus Rechtsgründen nicht ausgeschlossen werden kann (wie z. B. bei schuldhaft wesentlicher Vertragsverletzung oder bei Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz).
  4. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.
  5. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten bestimmt sich die Gewährleistung ausschließlich nach den Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
  1. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an unserem Liefergegenstand bestehen, sind ausgeschlossen.
  2. Mängelbeseitigung ohne unsere Zustimmung ist nicht gestattet. Wir lehnen alle Kosten und weitere Gewährleistung ab. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn wir nach Benachrichtigung kurzfristig die Möglichkeit haben, uns von der Berechtigung an Ort und Stelle zu überzeugen. Ist die Mängelrüge nicht berechtigt, können wir die uns entstandenen Kosten berechnen. 
  3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneten Baugrund zurückzuführen sind, es sei denn, es läge ein Verschulden unsererseits vor. Verschraubte Dichtflächen sind wiederholt, bei und nach Inbetriebnahme nachzuziehen. Dichtungsschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ferner alle Korrosionsschäden, die durch chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse entstehen können.

  1. Unsere Liefergegenstände sind so einzubauen, dass eine eventuelle Reparatur oder Besichtigung ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann. Demontagen und Kosten, die erforderlich werden, um an unserem Liefergerät ungehindert arbeiten zu können, werden nicht übernommen.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bleiben die Waren unser Eigentum. Der Auftraggeber ist befugt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
  3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Auftraggeber nicht befugt.
  4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Auftraggeber unverzüglich durch Telefax und/oder durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
  5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch uns bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
  6. Die Waren oder die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
  7. Bei Nichterfüllen der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sind wir berechtigt, aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes, unsere Waren auch ohne Gerichtsurteil, jederzeit zur Sicherung unserer Forderung zu entfernen. Der Besteller gestattet uns oder unseren Beauftragten zwecks Sicherstellung unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich unsere Waren befinden.
  1. Rücksendungen
  1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger, besonderer schriftlicher Vereinbarung unter Angabe eines Liefernachweises angenommen. Die Ware muss sich in der ungeöffneten, nicht beschädigten, Originalverpackung befinden und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Die Ware darf nicht älter als 12 Monate ab Lieferdatum sein. Die Rücknahme erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung beim Lieferer. Für die frachtfrei zurückgegebenen Artikel erfolgt eine Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrages abzgl. 20 % Bearbeitungskosten, mindestens werden jedoch 20,00 € netto je Retourenvorgang in Abzug gebracht.
  2. Sonderanfertigungen oder abgeänderte Serienarmaturen sowie elektrische bzw.elektronische Regelungskomponenten sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
  1. Erfüllungsort, Gerichtstand und Verbindlichkeit
  1. Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Scheessel.
  2. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Rotenburg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
  3. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Regelungen unwirksam sind oder werden sollten.